Schiedsgutachten

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Den Gang zum Gericht vermeiden

Ziel des Schiedsgutachtens ist es, Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien

  • über den Inhalt,
  • die Auslegung oder
  • die Anpassung

eines Vertrages durch einen unabhängigen, unparteiischen und fachlich kompetenten Sachverständigen verbindlich klären zu lassen. Der Gang zum Gericht soll dadurch vermieden werden, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Klärung durch Schiedsgutachten

Aufgabe des Schiedsgutachters ist es, im Rahmen eines Rechtsverhältnisses für die Vertragsparteien zweifelhafte oder umstrittene Punkte zu klären. Gegenstand kann dabei im Grundsatz alles sein, was sich durch Sachverständige begutachten lässt und nicht gegen zwingende gesetzliche Normen verstößt.

Tatsachengutachten

Die Parteien beauftragen den Schiedsgutachter,

  • tatsächliche Zustände und Eigenschaften von Anlagen, Einrichtungen, Warenlieferungen oder Werkleistungen zu untersuchen und zu beurteilen,
  • Abrechnungsdifferenzen aufzuklären sowie
  • Geschehensabläufe zu rekonstruieren,
  • Ursachenzusammenhänge zu analysieren und
  • das Ausmaß von Schäden festzustellen.
Wert- oder Schätzgutachen

Die Parteien beauftragen den Schiedsgutachter,

  • den angemessenen Kauf- oder Marktpreis einer Ware,
  • den Verkehrs- oder Beleihungswert eines Grundstücks oder
  • den Wert einer Arztpraxis oder eines Unternehmens

festzustellen.