Privatgutachten

273 Privatgutachten

371

Das externe Privatgutachten

Als Privatgutachten bezeichnet man die Art von Gutachten, die außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber erstellt werden. Der Auftraggeberkreis für ein Privatgutachten ist uneingeschränkt. Jedem Interessenten steht es frei, in einem Streitfall, zu dessen Lösung es eines Sachverständigen bedarf, diesen hinzuzuziehen.

Privatgutachten bei Prozessen einbeziehen

Die Bedeutung eines Privatgutachtens in einem Gerichtsverfahren ist jedoch beschränkt, da der Sachverständige nur von einer Partei beauftragt wird und aus diesem Grund ein eventuell vom Gericht angeordnetes Sachverständigengutachten in keinster Weise ersetzt. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich ein vom Gericht bestellter Sachverständiger die Ausführungen des bereits erstellten Privatgutachtens ansehen und in die eigenen Ausführungen mit einbeziehen kann.