Gerichtsgutachten

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Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erfüllen eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht:

  • Sie nehmen aufgrund ihrer persönlichen überdurchschnittlichen Sachkunde und Erfahrung auf einem oder mehreren Fachgebieten zu tatsächlichen Sachverhalten Stellung,
  • erteilen fachlichen Rat und
  • tragen mit ihrem Gutachten in erheblichem Maße zu einer gerechten Entscheidung des Gerichtes bei.

Da die Gerichte nicht über die erforderlichen technischen Sachkenntnisse verfügen, ist ihre Mitarbeit in Zivil- und Strafprozessverfahren daher zur Wahrheitsfindung erforderlich.

Durch die Zivilprozessordnung (ZPO) und Strafprozessordnung (StPO) sind die Gerichte angewiesen, auf öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zurückzugreifen.

Erstellung von Gutachten zu folgenden Themen:
  • Probenahme
  • Mengenerfassung (Kubatur) von Brennstoffhalden
  • Außeneichen von Binnenschiffen
  • Draft-Servey von Seeschiffen
  • Beurteilung/Bewertung von festen, flüssigen und gasförmigen Brennstoffen
  • Alle kohlenstoffhaltigen Materialien für die Verbrennung
  • Brennstoffe aus Müll
  • Sekundärbrennstoffe, Ersatzbrennstoffe,
  • Kompaktate für die thermische Entsorgung,
  • Untersuchung von Fogging-Effekten
  • Handelsbräuche in der Brennstoff-Branche (z. B.: tel-quel-Klausel)
  • Wertermittlung von Brennstoffen (Marktwert, Einkaufspreise, Import- Exportpreise)