Gerichtsgutachten
Gerichtsgutachten
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erfüllen eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht:
- Sie nehmen aufgrund ihrer persönlichen überdurchschnittlichen Sachkunde und Erfahrung auf einem oder mehreren Fachgebieten zu tatsächlichen Sachverhalten Stellung,
- erteilen fachlichen Rat und
- tragen mit ihrem Gutachten in erheblichem Maße zu einer gerechten Entscheidung des Gerichtes bei.
Da die Gerichte nicht über die erforderlichen technischen Sachkenntnisse verfügen, ist ihre Mitarbeit in Zivil- und Strafprozessverfahren daher zur Wahrheitsfindung erforderlich.
Durch die Zivilprozessordnung (ZPO) und Strafprozessordnung (StPO) sind die Gerichte angewiesen, auf öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zurückzugreifen.
Erstellung von Gutachten zu folgenden Themen:
- Probenahme
- Mengenerfassung (Kubatur) von Brennstoffhalden
- Außeneichen von Binnenschiffen
- Draft-Servey von Seeschiffen
- Beurteilung/Bewertung von festen, flüssigen und gasförmigen Brennstoffen
- Alle kohlenstoffhaltigen Materialien für die Verbrennung
- Brennstoffe aus Müll
- Sekundärbrennstoffe, Ersatzbrennstoffe,
- Kompaktate für die thermische Entsorgung,
- Untersuchung von Fogging-Effekten
- Handelsbräuche in der Brennstoff-Branche (z. B.: tel-quel-Klausel)
- Wertermittlung von Brennstoffen (Marktwert, Einkaufspreise, Import- Exportpreise)