Beweissicherungsgutachten

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Beweismittel

Öffentlich bestellte und vereidigte (Ö. b. u. v.)  Sachverständige sind Beweismittel in Zivil-und Strafprozessen bei der Ermittlung von

  • Zustand und Wert einer Sache,
  • Ursache von Sachschäden oder Sachmängel,
  • Aufwand für die Beseitigung von Sachschäden oder Sachmängel
Selbständige Beweisverfahren § 485 ZPO (früher: Beweissicherungsverfahren)

Die Tatsachenfeststellung und die Ortsbesichtigung sind im selbständigen Beweisverfahren eine zentrale Aufgabe des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Ziel des Beweisverfahrens ist es, die Verfahren zu vereinfachen und die Gerichte durch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung zu entlasten. Da hierbei der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vom Gericht bestimmt wird, hat das erstellte Gutachten im später ggf. stattfindenden Prozess Bestand.